Gültig ab 1. Januar 2023

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Liebe Spenderinnen, liebe Spender

 

Sie gehören zu den treuen Unterstützern unserer Arbeit. Dafür danken wir Ihnen von Herzen.

Ihre Spenden an die Christliche Ostmission (COM) sind steuerlich abzugsfähig und bleiben es auch. Ab Januar 2023 gibt es aber bei den Projekten zwei Ausnahmen:

 

  • Spenden an die kirchliche Arbeit in Nordmazedonien
  • Spenden für Lager mit Kindern (Sommerlager/Winterlager)

 

Die Steuerverwaltung stuft diese beiden Projekte nicht als gemeinnützig, sondern als «kultisch» ein. Das bedeutet, dass Sie Spenden für diese beiden Zwecke ab 2023 schweizweit nicht mehr steuerlich abziehen können. In unseren Publikationen und auf Einzahlungsscheinen werden wir darauf hinweisen, so dass Sie beim Spenden Bescheid wissen.

 

Viele von Ihnen spenden nicht für bestimmte Projekte, sondern lassen uns allgemeine Spenden «für wo die Not am grössten ist» zukommen. Bei solchen allgemeinen Spenden müssen Sie künftig vermerken, ob sie in den gemeinnützigen Teil unserer Arbeit oder in den als «kultisch» definierten Teil fliessen sollen.

 

Wer allgemeine Spenden steuerlich abziehen will, schreibe: «Allgemein (gemeinnützig)»

 

Möglich ist dies als Vermerk im E-Banking. Bei Versänden werden wir entsprechende Einzahlungsscheine beilegen. Allgemeine Spenden ohne nähere Angaben müssen wir künftig als Spenden für «kultische» Zwecke verbuchen. Diese können steuerlich nicht mehr abgezogen werden.

 

Christliche Werke im Fokus der Steuerverwaltung
Viele christliche Werke im Kanton Bern wurden 2021 informiert, dass die Steuerabzugsfähigkeit überprüft werde. Bald wurde klar, dass es dabei um eine Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Spenden für christliche Zwecke ging. Stein des Anstosses für die Steuerverwaltung sind Begriffe wie «Mission», «Bibel» und «Evangelisation». Was unter diesen Begriffen in Projekten im Ausland geschieht, steht im Verdacht, nicht gemeinnützig zu sein. Eine Diskussion war nicht möglich, auf Argumente und Erläuterungen wurde nicht eingegangen. Der Steuerverwaltung ging es von Anfang an um die Einschränkung der Steuerbefreiung. Ob generell religiöse Organisationen im Fokus stehen, entzieht sich unserer Kenntnis.

 

Änderung der juristischen Praxis
Bisher galt für Hilfswerke im Kanton Bern, dass alle Spenden für die Arbeit und Projekte im Ausland als gemeinnützig anerkannt und steuerlich abzugsfähig sind. Die Steuerverwaltung bricht nun mit dieser jahrelangen Praxis. Christlichen Aktivitäten (im Beamtenjargon «Kultus») spricht sie jegliche Gemeinnützigkeit ab. Das bedauern wir sehr. Diese Sicht, die sich so gar nicht mit unserer Erfahrung in der Praxis deckt, ist für uns unverständlich.

 

Worauf Sie zählen können
Die Werte der COM und ihre Ausrichtung ändern sich nicht. Wir arbeiten auf der Basis von christlich-biblischen Werten und setzen uns dafür ein, dass die biblische Botschaft verbreitet wird. Wir sind und bleiben beides: ein Hilfswerk, das Menschen – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion u. Ä. – Unterstützung und Hilfe zukommen lässt, und ein Missionswerk. Die Botschaft der Bibel und die christliche Hoffnung bleiben zentral für unsere Arbeit.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Verbundenheit und Unterstützung.

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